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Hinweis zur neuen Gebührenordnung:
 

Was ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)?

Mit Zustimmung des Bundesrates regelt der Bundestag die Entgelte für tierärztliche Leistungen über die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie die Preise und Preisspannen für von Tierärzten angewandte oder abgegebene Arzneimittel über die Arzneimittelpreisverordnung.
Die letzte Fassung der GOT stammte aus dem Jahr 1999 und wurde 2020 lediglich um eine Notdienstregelung ergänzt. Ab dem 22. November 2022 wird eine Neuauflage der GOT rechtskräftig.
Grundlage der dort festgesetzten Preise für tierärztliche Leistungen ist eine 2020 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebene Studie, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewertet hat. Die Preissteigerungen für Energie, Personal, Medikamente, Instrumente, Verbrauchsmaterialien, etc. und die dramatische Inflation nach 2020 sind dabei noch nicht berücksichtigt worden! Tierärztliche Leistungen können zum einfachen, zweifachen und dreifachen Gebührensatz abgerechnet werden. In Ausnahmefällen auch darüber.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Im Notdienst muss mindestens zum zweifachen Gebührensatz abgerechnet werden.
Eine Zuwiderhandlung wird entsprechend sanktioniert.
 
Seit November sind auch wir verpflichtet,nach der neuen GOT für Tierärzte abzurechnen. Dies ist eine Verordnung vom Gesetzgeber, die wenig Spielraum für Interpretationen lässt.
 
Mir ist bewusst, dass die dadurch bedingten Preiserhöhungen gerade im Moment für viele problematisch sind. Wir rechnen zum vorgeschriebenen Einfachsatz ab, bei Zahlungsschwierigkeiten kann eine Ratenzahlung mit der Verrechnungsstelle vereinbart werden. Um die Kosten im Griff zu behalten, empfiehlt sich evtl. auch der Abschluss einer Versicherung (OP- oder Krankenversicherung).
 
Hier gibt es nochmal detaillierte Ausführungen dazu: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/  
 

Notdienst

Sie erreichen mich bei Notfällen rund um die Uhr unter 0170-9004604. Sollte ich in Ausnahmefällen nicht verfügbar sein, erfahren Sie über meine Ansage auf der Mailbox, an welche Kollegen Sie sich wenden können.